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Zertifikatspflicht für den Lehrbetrieb aufgehoben

Coronaviren

3D-Rendering einer mikroskopischen Aufnahme des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2. (Bild: Creativeneko/123rf)

Die nachfolgende Seite gibt einen Überblick über die Corona-Situation am DSBG. Spezifische, detaillierte Informationen erfolgen per Mail.

21.02.2021: Zum Semesterbeginn wurde von der Universität Basel die Zertifikats- und Maskenpflicht aufgehoben.

01.11.2021: Für den Unterrichtsbetrieb am DSBG gelten die Bestimmungen der Universität Basel. Ein gültiges Zertifikat muss in Lehrveranstaltungen mit Präsenz vor Ort ab dem 1. November 2021 jederzeit vorgelegt werden können. Bei Veranstaltungen mit weniger als 30 Personen besteht für die Dozierenden keine Verpflichtung die Zertifikate zu kontrollieren. Wird darauf verzichtet, dann ist das Schutzkonzept der Universität (Masken tragen) und in sportpraktischen Lehrveranstaltun-
gen das Schutzkonzept für die Sportpraxis zwingend einzuhalten.

04.10.2021: Aufgrund der Lockerungen der Taskforce der Uni Basel (Mail vom 10.09.2021) wird die Homeoffice-Empfehlung am DSBG ab 4. Oktober 2021 aufgehoben. Die Mitarbeitenden arbeiten grundsätzlich wieder vor Ort – unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. Die Vorgesetzten haben weiterhin einen Ermessensspielraum bei der Ausgestaltung der Präsenz.
Das dazugehörige Schutzkonzept für die Büroarbeitsplätze im Neubau DSBG finden Sie hier.

28.06.2021: Der Bundesrat hat per 26. Juni 2021 verschiedene Lockerungen bekannt gegeben. Somit wird auch am DSBG die Homeoffice-Pflicht in eine Homeoffice-Empfehlung zurückgestuft.
Ebenfalls wurden die Schutzkonzpete für die Forschung entsprechend angepasst.

31.05.2021: Aufgrund der Lockerungen des Bundesrates vom 26. Mai 2021 und den Vorgaben der Universität Basel  wird die Homeoffice-Pflicht am DSBG unter Einhaltung der Distanz- und Hygienemassnahmen sowie der Vorgabe zum regelmässigen Testen gelockert. Nichtsdestotrotz soll weiterhin ein Grossteil der Belegschaft im Homeoffice verbleiben. Zudem sind die Mitarbei-
tenden verpflichtet, sich mit ihren Vorgesetzten abzusprechen.
Keine Änderungen gibt es beim Zutritt zu den Gebäuden des DSBG, welche für die Öffentlichkeit weiterhin geschlossen bleiben. Davon ausgenommen sind Patient*innen, Proband*innen und Dienstleiter*innen.

21.01.2021: In Absprache mit der TaskForce der Uni Basel gilt ab Montag, 25. Januar 2021 folgende Ergänzung zu den bereits kommunizierten Massnahmen für die Präsenzprüfungen: «Studierende mit Erkältungssymptomen (Husten und / oder Schnupfen) dürfen nur an einer Präsenzprüfung teilnehmen, wenn sie einen negativen Covid-Test (PCR-Test) vorweisen können, der maximal 48h alt ist. Eine entsprechende Bestätigung muss bei der Eingangskontrolle vorgewiesen und von dieser erfasst werden.

18.01.2021: Der Bundesrat hat die Massnahmen per 18. Januar 2021 erneut verschärft; diese gelten bis mindestens Ende Februar. Somit bleiben die Gebäude des DSBG für die Öffentlichkeit weiterhin geschlossen. Zusätzlich muss am DSBG wo immer möglich Homeoffice umgesetzt werden.
Ausserdem informierte die Uni Basel im Hinblick auf die Lehre im Frühjahrssemester 2021.

21.12.2020: Der Bundesrat hat die Massnahmen per 22. Dezember 2020 verschärft; diese gelten bis mindestens am 22. Januar 2021. Für den genannten Zeitraum hat dies zur Folge, dass die Lernräume sowie alle öffentlich zugänglichen Gebäude des DSBG geschlossen werden.
Die Meldung der Universität Basel inkl. Hinweis zu den Bibliotheken finden Sie hier.
Die Verschärfungen haben keine Auswirkung auf die bereits geplanten Prüfungen.

SwissCovid App: Die Departementsleitung empfiehlt allen Mitarbeitenden und Studierenden am DSBG diese App zu nutzen und dadurch einen wertvollen Beitrag zu einem allfälligen Contact Tracing zu leisten.
WICHTIG: Die App ist freiwillig. Privatsphäre hat oberste Priorität – somit werden keine persönlichen Daten zentral gespeichert.

News rund um die Corona-Krise, welche die gesamte Universität Basel betreffen

Studium am DSBG:

Das Ziel ist es, dass die Pandemie und deren Auswirkungen den Übertritt in das nächste Studienjahr bzw. einen Abschluss des Studiums nicht behindern.

Detaillierte Informationen erfolgen jeweils per Mail. Deshalb bitten wir alle Studierenden, ihren «stud.unibas-Mailaccount» regelmässig zu prüfen.

Fragen? Die PK DSBG hilft Ihnen gerne: pk-dsbg@clutterunibas.ch

Allgemeine Informationen und Richtlinien für Studierende der Universität Basel

Arbeiten am DSBG:

Aktuelles Schutzkonzept für die Büroarbeitsplätze im Neubau DSBG (Stand 7.12.2021)

Allgemeine Informationen und Richtlinien für Universitätsmitarbeitende

Forschung am DSBG: Regelbetrieb mit Auflagen (Stand 02.07.2021)

Das allgemeine Schutzkonzept für die Forschung am DSBG sowie die individuellen Schutzkon-
zepte für die einzelnen Forschungsprojekte wurden aufgrund der Lockerungsmassnahmen des Bundesrates vom 23. Juni 2021 (Inkrafttreten per 26.6.2021) angepasst. Forschungstätigkeiten am DSBG dürfen somit unter Einhaltung dieser Schutzkonzepte durchgeführt werden.

Allgemeines Schutzkonzept Forschung vom 02.07.2021

Allgemeine Informationen und Richtlinien für Forschende der Universität Basel