DSBG-Mitarbeitende nach Gruppierungen
Die Angehörigen des DSBG (Mitarbeitende und Studierende) haben gemäss Universitätsstatut Anspruch auf angemessene Information und Mitbestimmung. Sie nehmen ihre Mitsprache in den Gruppierungen I bis V wahr und sind in verschiedenen Gremien vertreten. Die Zugehörig-
keit zu einer Gruppierung richtet sich bei den Mitarbeitenden gemäss Vorgaben der Universität Basel nach der jeweiligen Anstellung bzw. Personalkateogie. Die Gruppierung V umfasst alle Studierenden am DSBG.
Gruppierung I
Gruppierung II
Gruppierung III
Gruppierung IV
Gruppierung V
Die Gruppierung V umfasst alle DSBG-Studierenden im Bachelor- und Master-Studiengang respektive -studienfach. Die Studierenden werden durch die Fachschaft repräsentiert und vertreten.