Hilfsmittel und Zeitzuschlag für fremdsprachige Studierende bei schriftlichen Prüfungen

Fremdsprachigen Studierenden (Muttersprache nicht Deutsch und zulassungsrelevanter Abschluss an fremdsprachiger Bildungsinstitution) haben im ersten Studienjahr (Bachelor oder Master) die Möglichkeit, einen Zeitzuschlag von 25% der Prüfungszeit (max. 30 Minuten) bei schriftlichen Prüfungen zu beantragen. Sie haben ausserdem die Möglichkeit (während dem ganzen Studium), ein elektronisches Wörterbuch zu verwenden, welches vom DSBG zur Verfügung gestellt wird.

Es muss hierfür bis spätestens zum Belegfristende des jeweiligen Semesters ein PK-Antrag mit Angabe der betreffenden Prüfungen an die PK DSBG gestellt werden (vgl. PK-Richtlinie Nr. 2).

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