Der Übertritt ins Masterstudium ist nur auf das Herbstsemester hin möglich. Studierende, die ihr Bachelorstudium nach dem Herbstsemester abschliessen, können im Frühlingssemester nicht mit dem Masterstudium beginnen. Für die Überbrückung der Zeit bis zum Semesterbeginn im Herbst gibt es folgende Möglichkeiten:
- Exmatrikulieren und auf das Herbstsemester hin erneut anmelden (Anmeldeschluss 30.4., Kosten 100 CHF).
- Einschreiben im bisherigen/abgeschlossenen Bachelorstudium und Rückmeldung Urlaubssemester mit der Begründung: Beginn Masterstudium erst im Herbstsemester möglich (Kosten 150 CHF/Semester).
- Einschreiben im bisherigen/abgeschlossenen Bachelorstudium und Erwerb von Kreditpunkten für den Wahlbereich und/oder für das Zweitfach (in Zweitfächern, in denen Kreditpunkte vor der Einschreibung zum Masterstudium erworben werden können; Kosten: normale Semestergebühr).
In den beiden letztgenannten Fällen darf der Übertritt ins Masterstudium auf das darauffolgende Herbstsemester hin nicht vergessen werden!
Die Distributionsplattform ADAM (Advanced Distribution & More) bietet zugangsgeschützte Arbeitsbereiche für Lehrveranstaltungen. Der Zugang erfolgt über https://adam.unibas.ch. Alle wichtigen Unterlagen zu Lehrveranstaltungen, die Semesterpläne, Informationen zu Prüfungen etc. werden von den zuständigen Dozierenden auf ADAM gestellt. Die Freischaltung für den Workspace einer Lehrveranstaltung erfolgt automatisch mit dem Belegen der Lehrveranstaltung in Services.
Im Ordner „DSBG Studienorganisation“ finden sich im Workspace „DSBG Studierende“ die Semesterlisten, Ausschreibung und Anmeldeformulare für die Outdoorkurse, Informationen zur Hospitation im Fach Berufsfelderkundung, die Gruppeneinteilungen zu den Vertiefungsmodulen im Bachelorstudium und Wahlpflichtveranstaltungen im Masterstudium, die Ordner zum Anmelden für die Wiederholungsprüfungen und die Prüfungseinsicht, Informationen zu den Bachelor- und Masterarbeiten, den Ordner zum Upload der Abschlussunterlagen, die Abschlusslisten sowie weitere Informationen zur Studienorganisation. DSBG-Studierende werden automatisch für diesen Workspace freigeschaltet.
Alle Adress- und Namensänderungen müssen selbständig in Services vorgenommen werden. Eine separate Meldung an das DSBG ist nicht erforderlich.
Studienbeginn am DSBG ist im Herbstsemester. Anmeldeschluss für das Bachelorstudium ist der 15.02. des laufenden Jahres. Anmeldeschluss für das Masterstudium ist der 30.04. des laufenden Jahres. Die Anmeldung zum Studium erfolgt jeweils beim Studiensekretariat der Universität Basel.
Die Anrechnung von früheren Studienleistungen ist möglich und kann bei der Prüfungskommission des DSBG (PK DSBG) schriftlich beantragt werden. Anträge können erst nach der Immatrikulation gestellt und von der PK DSBG abschliessend geprüft werden. Die Kriterien für die Anrechnung extern erworbener Kreditpunkte finden Sie in den Richtlinien der PK DSBG.
Die Universität Basel und das DSBG können keine Anerkennung ausländischer Abschlüsse bzw. Äquivalenzbescheinigungen für ausländische Abschlüsse in Sportwissenschaften vornehmen. Betroffene Personen wenden sich bitte an SWISS ENIC.
Für die Anmeldung und Zulassung zu einem Bachelor- oder Masterstudium an der Universität Basel sind grundsätzlich die Student Services zuständig.
Ausführliche Informationen finden sich auf der Website der Universität Basel unter Anmeldung.
Studierende, welche an der ETH Zürich vom Studium „Gesundheitswissenschaften und Technologie“ ausgeschlossen sind, können an der Uni Basel zugelassen werden.
Belegt werden müssen alle Lehrveranstaltungen, die im jeweiligen Semester besucht werden. Nur wenn Lehrveranstaltungen über Services belegt werden, können auch Prüfungen absolviert und Kreditpunkte erworben werden.
Alle Lehrveranstaltungen müssen semesterweise, d.h. jede Lehrveranstaltung einzeln, in Services belegt werden.
Auch Outdoorkurse (Winter Camp, Sommer Camp, etc.) müssen in Services belegt werden.
Das Belegen auf Services erfolgt ausschliesslich in der von der Uni Basel vorgegebenen Belegfrist. Nach Ablauf der Frist ist das Belegen über Services ausgeschlossen. Bei verpassten Belegfristen besteht für weitere 2 Wochen die Möglichkeit auf dem Studiensekretariat der Uni Basel gegen Gebühr nachzubelegen. Wird auch diese Frist verpasst, muss die PK DSBG kontaktiert werden.
Bachelor- und Masterstudierende dürfen nur Lehrveranstaltungen besuchen, die im jeweils eigenen Curriculum vorgesehen sind.
Regulärer Abschluss am DSBG:
- Diplomfeier & Zeugnisübergabe DSBG: September
- Anmeldung Diplomierung PH FHNW: 30. November
- Diplomunterlagen PH FHNW: Februar/März
Späterer Abschluss am DSBG:
- Zeugnisübergabe DSBG: Wird im Februar/März zugeschickt + Einladung zur Diplomfeier im September
- Anmeldung Diplomierung PH FHNW: 31. Mai
- Diplomfeier PH FHNW: September
Kopien von bereits ausgestellten Dokumenten (Zeugnis, Urkunde, Diploma supplement,) können bei der Studienadministration bestellt werden. Die bestellten Dokumente werden per Post zugestellt.
Gemäss § 9 der Studierenden-Ordnung der Uni Basel vom 13.11.2019 gehört es zu den Pflichten der Studierenden, sich über studienrelevante Dokumente, Weisungen etc. zu informieren sowie für Informationen der Universität regelmässig erreichbar zu sein. Dafür ist ein E-Mail-Account der Uni Basel (Vorname.Name@stud.unibas.ch) eine notwendige Voraussetzung. Alle neuen Studierenden erhalten nach der Immatrikulation automatisch einen E-Mail-Zugang von den IT-Services der Uni Basel (https://its.unibas.ch/).
Auch am DSBG werden alle wichtigen Informationen an die Studierenden per E-Mail verschickt.
Die studentische Fachschaft ist Anlaufstelle für alle Anliegen (Fragen, Wünsche, Verbesserungsvorschläge) der DSBG-Studierenden. Sie bündelt die studentischen Anliegen und pflegt den Austausch mit der Departementsleitung. Weitere Informationen sind der DSBG-Homepage zu entnehmen.
Fremdsprachigen Studierenden (Muttersprache nicht Deutsch und zulassungsrelevanter Abschluss an fremdsprachiger Bildungsinstitution) haben im ersten Studienjahr (Bachelor oder Master) die Möglichkeit, einen Zeitzuschlag von 25% der Prüfungszeit (max. 30 Minuten) bei schriftlichen Prüfungen zu beantragen. Sie haben ausserdem die Möglichkeit (während dem ganzen Studium), ein elektronisches Wörterbuch zu verwenden, welches vom DSBG zur Verfügung gestellt wird.
Es muss hierfür bis spätestens zum Belegfristende des jeweiligen Semesters ein PK-Antrag mit Angabe der betreffenden Prüfungen an die PK DSBG gestellt werden (vgl. PK-Richtlinie Nr. 2).
Nur immatrikulierte Studierende können Kreditpunkte erwerben. Sollten Leistungsüberprüfungen erst nach Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters bewertet werden, ist eine weitere Einschreibung erforderlich (siehe Homepage Uni Basel und Infoblatt Immatrikulationspflicht). Zuständig sind die Student Services der Uni Basel.
Für das Bachelorstudium fallen pro Semester folgende Kosten an:
Semestergebühr: 850.- CHF
Sportutensilien: 200.- CHF
Schreibmaterial: 150.- CHF
Literatur/Kopierkosten: 100.- CHF
Je nach Auswahl der Module fallen zusätzliche Kurskosten an:
Modul Outdoor - Wintercamp (B3):
- 650.- CHF (Skifahren/Snowboard)
- 570.- CHF (Bewegte Naturerlebnisse im Winter)
Modul Outdoor - Sommercamp (B4):
- Sommer Camp - J+S-Leiterkurs Schulsport - Jugendsport (B4): 360.- CHF
Nach dem erfolgreichen Besuch des Sommer Camps – J+S Schulsport Jugendsport erhalten die Studierenden den J+S Leiter Schulsport Jugendsport. Die Anerkennung berechtigt zum Unterrichten von freiwilligen Schulsportangeboten mit Kindern und Jugendlichen im Alter von 10 bis 20 Jahren in Form von J+S Kursen und Lagern. Zudem kann die J+S Grundausbildung in sämtlichen A-Sportarten im Falle eines Einsatzes vom J+S Coach der entsprechenden Institution (Verein, Schule etc.) beantragt werden.
- J+S Leiter Schulsport
- A-Sportarten (Leitfaden zur Durchführung von J+S Angeboten mit Kindern und Jugendlichen am Ende der Seite unter Leitfäden)
- Antrag zum Leitereinsatz Vereinssport (weitere Dokumente am Ende der Seite -> für J+S Leitende Schulsport)
Für das Masterstudium fallen pro Semester folgende Kosten an:
Semestergebühr: 850.- CHF
Schreibmaterial: 150.- CHF
Literatur/Kopierkosten: 100.- CHF
Je nach Auswahl der Module fallen zusätzlich Kurskosten an:
- Naturerlebnisse im Gebirge (im Modul Schlüsselkompetenzen durch Sport und Bewegung): 590.- CHF
- Sportwoche Tenero (im Modul Schlüsselkompetenzen durch Sport und Bewegung): ca. 260.- CHF
- Klettern und Bouldern (im Modul Sport und Bewegung in schulischen Feldern): 195.- CHF
DSBG-Studierenden können ausserfakultäre Masterarbeiten verfassen. Das gewählte Thema muss einen Bezug zur Sportwissenschaft aufweisen, da die Studierenden an der Med. Fakultät bzw. in Sportwissenschaften eingeschrieben sind. Ein schriftlicher Antrag mit Begründung ist bei der Prüfungskommission DSBG einzureichen. Die Genehmigung erfolgt jeweils ad personam.
Der Wechsel an eine andere Hochschule im In- oder Ausland ist teilweise mit Auflagen verbunden. Die jeweilige Hochschule bestimmt, welche Auflagen erteilt werden. Eine frühzeitige Information durch die Studierenden ist sehr zu empfehlen.
Die Zulassung zum Masterstudium setzt immer einen Bachelorabschluss im Umfang von 180 Kreditpunkten einer anerkannten Hochschule voraus.
Die Bewerbung von externen Bachelorabsolventen erfolgt beim Studiensekretariat der Universität Basel, wo die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen geprüft werden. Alle Informationen und Formulare finden Sie auf der Homepage der Universität Basel. Erst anschliessend wird von der PK DSBG sowie ggf. von der Unterrichtskommission des gewählten ausserfakultären Zweitfaches "sur Dossier" geprüft, ob eine Zulassung ohne / mit Auflagen erfolgen kann (vgl. PK-Richtlinien). Zu beachten sind die gesetzten Fristen. Weitere Informationen bezüglich Zulassung und Immatrikulation erteilt das Studiensekretariat der Universität Basel.
Der Studienbeginn ist nur im Herbstsemester möglich.
Gesuche um Dienstverschiebungen und Dispensationen müssen von den Studierenden im Eigeninteresse so früh wie möglich eingereicht werden. Die Erfahrungen zeigen, dass kurzfristig gestellte Gesuche nur geringe Erfolgschancen haben. Um ein Verschiebungsgesuch für den Militärdienst zu erhalten, wenden Sie sich bitte an: Prof. Dr. med. Jörg D. Leuppi, Major (joerg.leuppi-at-ksbl.ch (Sekretariat), Tel. 061 925 21 80
Ab HS 2010 können DSBG-Studierende mit dem Masterabschluss «M Sc in Exercise and Health Sciences» oder dem Masterabschluss «M Sc in Prävention und Gesundheitsförderung» (Monofach) den EDK-anerkannten Abschluss im Studiengang «Lehrdiplom für Maturitätsschulen» an der Pädagogischen Hochschule FHNW erwerben. Nähere Informationen befinden sich auf der DSBG Homepage unter Studium oder der Homepage der PH FHNW. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich direkt an die Studienberatung der Pädagogischen Hochschule der FHNW.
Ein Plagiat ist die Wiedergabe eines fremden Werkes als eigenes Werk oder als Teil eines eigenen Werkes, d.h. die Verwendung fremden geistigen Eigentums. Hierbei kann es sich um eine komplette Kopie, um eine Umstellung von Sätzen und Wörtern, um eine Strukturübernahme oder um eine Übersetzung handeln. Wichtig ist daher, dass sämtliche Zitate oder die gesamte verwendete Literatur durch Zitationen und Literaturangaben kenntlich gemacht werden (siehe Richtlinien zum Erstellen von wissenschaftlichen Arbeiten am DSBG).
Die Autorinnen und Autoren von Bachelorarbeiten, Masterarbeiten und Dissertationen müssen schriftlich bestätigen, dass sie die Regeln befolgt haben. D.h. sie unterschreiben eine Erklärung, mit der sie bestätigen, alle Zitate und sonstigen verwendeten Materialien angegeben zu haben.
Plagiate werden als unlauteres Prüfungsverhalten gemäss §25 der Bachelorordnung „Sport, Bewegung und Gesundheit“ bzw. §25 der Masterordnung „Sport, Bewegung und Gesundheit“ behandelt. Konsequenz: Note 1 bzw. fail sowie Verfassen einer neuen Arbeit mit einem neuen Thema. Bei Vorliegen eines schwerwiegenden Vergehens wird ein zusätzlicher Verweis bis hin zum Ausschluss vom Studium ausgesprochen (siehe Reglement zur Integrität und zum Fehlverhalten in der Wissenschaft der Universität Basel). Die Fälle werden von der PK ad personam entschieden.
Gemäss Rektoratsbeschluss vom 13.11.2007 müssen Studiengebühren bezahlt werden, solange Studienleistungen erbracht werden müssen (siehe Immatrikulationspflicht).
Alle Bachelorstudierenden erhalten zusätzlich zur Matrikelnummer eine Semesternummer. Die Semesternummern sind den Semesterlisten auf ADAM zu entnehmen. Informationen zur Semesternummerierung befinden sich auf der DSBG-Homepage unter Studium.
Die Sozialberatung der Universität Basel ist Anlaufstelle für Fragen und Beratung zum Thema Ausbildungsfinanzierung (u.a. Stipendienanträge an den Stipendienfonds), Versicherung und Uni-Kinderkrippe. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich.
DSBG-Studierende, die Spitzensport betreiben und eine Swiss Olympic Card besitzen, können bei der PK DSBG den Status Spitzensport beantragen. Dieser Status muss jeweils zu Beginn eines Semesters erneuert werden. Individuelle Absprachen mit den Dozierenden bezüglich Fehlzeiten und eigenständigem Nachholen der Lerninhalte ist Angelegenheit der Studierenden. Zur optimalen Planung des Studiums mit Spitzensport ist vor dem PK-Antrag ein Termin bei der Studienfachberatung am DSBG obligatorisch.
Sporthallen
Die Benutzung der Sporthallen ausserhalb der Unterrichtszeiten muss vorgängig abgeklärt werden. Anfragen mit Begründung müssen an studienkoordination-dsbg@clutterunibas.ch gerichtet werden. Eine Benutzung ohne vorgängige Abklärung ist unter keinen Umständen gestattet!
Schwimmhalle
Die Benutzung der Schwimmhalle ist nur in den angeleiteten und freien Tutoriatszeiten möglich. Es müssen mindestens drei Personen gleichzeitig in der Schwimmhalle sein.
Beachvolleyball St. Jakob
Die Beachvolleyballfelder im St. Jakob können reserviert werden. Die Reservation erfolgt durch die Studierenden bis am Vortag beim Sportamt Basel (vermietung.sport-at-bs.ch oder Tel: 061 267 56 83/87/88). Eine Reservation für den Tag der Benutzung erfolgt direkt beim Platzwartbüro im St. Jakob unter 061 267 41 70. Die Benutzung kostet CHF 24.- pro Stunde.
Spontane Benutzung vor Ort
Felder, die nicht durch eine Reservation belegt sind, können unter der Woche vor 18 Uhr kostenlos genutzt werden. Es müssen beim Platzwartbüro Spieltafeln geholt werden. Personen oder Schulen mit einer Reservation haben Vorrang und das Feld muss ihnen überlassen werden.
Zu Beginn jedes Frühjahrs- und Herbstsemesters werden die Studierenden in den Semestern B6, M4 und höher per E-Mail zu einem obligatorischen Audit-Gespräch eingeladen. Es geht beim Audit-Gespräch um die Überprüfung des Studienfortschrittes sowie um die Anmeldung zum Bachelor- bzw. Masterabschluss.
Für Studierende mit Zweitfach gelten für den Abschluss ihres Zweitfachs die Bestimmungen der jeweiligen Fakultät. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über Termine, wie z.B. Anmeldefrist für die Bachelor- oder Master-Prüfung sowie weitere Vorgaben.
Die Fakultäten der Zweitfächer finden sich auf den folgenden Webseiten:
Philosophisch-Historische Fakultät
Bitte speziell beachten: Merkblätter Bachelorabschluss Sport mit Zweitfach Phil.-Hist. und Masterabschluss Sport mit Zweitfach Phil.-Hist.
Philosophisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Die Studienberatung der Universität Basel berät in allgemeinen Fragen zum Studium, z.B. Informationen zum Studienangebot der Universität Basel, Klärung von Studien- und Berufswünschen, Entwicklung persönlicher Laufbahnziele etc. Informationen gibt es im Internet (https://studienberatung.unibas.ch/de/).
Die DSBG-Studienfachberatung berät in Fragen zum sportwissenschaftlichen Studium. Bevor die Studienfachberatung am DSBG in Anspruch genommen wird, müssen die Informationen auf der DSBG-Homepage (Wegleitung, Studienordnung, Studium A - Z) sorgfältig gelesen werden. Für einen Termin oder bei Fragen wenden Sie sich an studium-dsbg-at-unibas.ch.
Auch in jedem anderen Studienfach sind Mitglieder des Lehrkörpers mit der Studienfachberatung beauftragt. Der Kontakt für die Studienfachberatung ist im Vorlesungsverzeichnis zum entsprechenden Studiengang resp. Studienfach aufgeführt.
Die Bestellung von Ersatzdokumenten oder zusätzlichen Dokumenten ist in der Regel gegen eine Gebühr möglich.
Immatrikulationsbestätigungen können gegen eine Gebühr von CHF 10.– beim Studiensekretariat ausgehändigt werden. Einmal erstellte Datenabschriften stehen dauerhaft als PDF-Download in Services zur Verfügung. Neu können die PDFs verifiziert werden. Sie können auch als Ausdruck auf Papier mit Sicherheitsmerkmalen gegen eine Gebühr von CHF 10.– pro Dokument beim Studiensekretariat bestellt werden.
Das DSBG stellt grundsätzlich nur Bestätigungen aus, die inhaltlich mit dem Studium „Sport, Bewegung und Gesundheit“ zu tun haben. Für nicht mehr immatrikulierte Personen fällt eine Bearbeitungsgebühr von 10.- CHF pro Bescheinigung an.
Die Regelstudiendauer im Bachelorstudium beträgt drei Jahre und im Masterstudium zwei Jahre. Bei einem Teilzeitstudium verlängert sich die Studiendauer entsprechend. Der Studienfortschritt ist Angelegenheit der Studierenden. Bei Unklarheiten ist die Studienfachberatung zu konsultieren.
Alle relevanten Dokumente, die das Bachelorstudium "Sport, Bewegung und Gesundheit" und das Masterstudium „Sport, Bewegung und Gesundheit" betreffen, stehen auf der DSBG-Homepage unter Regularien, auf der Homepage der Universität Basel oder auf ADAM zum Download bereit. Den DSBG-Studierenden wird explizit empfohlen, sich kundig zu machen. Folgende Dokumente sind elementare Informationsquellen für alle DSBG-Studierende:
- Studierenden-Ordnung der Universität Basel
- Ordnung für das Masterstudium "Sport, Bewegung und Gesundheit"
- Ordnung für das Bachelorstudium „Sport, Bewegung und Gesundheit“
- Wegleitung für das Bachelorstudium "Sport, Bewegung und Gesundheit"
- Wegleitung für das Masterstudium "Sport, Bewegung und Gesundheit"
- Richtlinien der Prüfungskommission DSBG
- Richtlinie zur Anfertigung von Masterarbeiten und Masterarbeitsäquivalenten am DSBG
- Richtlinie zur Anfertigung von Bachelorarbeiten am DSBG
- Studienordnungen und Wegleitungen für das Bachelor- und Masterstudium der ausserfakultären Fächer, d.h. an anderen Fakultäten (Philosophisch-Historische Fakultät, Philosophisch-Naturwissenschaftliche Fakultät, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Juristische Fakultät)
- Semesterpläne der Lehrveranstaltungen
Die Servicestelle Studieren ohne Barrieren (StoB) steht für Beratung bei Fragen zum Studium mit einer körperlichen, psychischen oder chronischen Beeinträchtigung zur Verfügung (z.B. Nachteilsausgleich / Prüfungsanpassung). Die Beratung ist kostenlos und vertraulich.
Bei Terminüberschneidungen von Prüfungen am DSBG mit Prüfungen im Zweitfach haben Prüfungen am DSBG Priorität. Um eine Verschiebung im Zweitfach zu beantragen, kann die PK DSBG eine Bestätigung der Prüfungsteilnahme ausstellen.
Mit dem Eidgenössischen Turn- und Sportlehrerdiplom II kann sowohl eine Niveau-Bestätigung auf Masterstufe als auch die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I und II angefordert werden.
Das Bundesamt für Sport BASPO vergibt auf schriftlichen Antrag eine Bestätigung der Gleichwertigkeit; wahlweise in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache. Folgende Angaben und Dokumente werden benötigt:
- Adresse
- Geburtsdatum
- Kopie des Diploms
- unterzeichnetes Abschluss-Notenblatt der jeweiligen Institution
Die Bestätigung kostet pro Sprachversion CHF 30.-. Der Betrag ist im Voraus einzuzahlen.
Für das Diplom I gibt es keine nationale Gleichwertigkeit. Die Einstufung des Bachelorniveaus wird "sur Dossier" von den Institutionen mit Masterstudienangeboten vorgenommen.
Detaillierte Informationen unter: www.sportstudien.ch/de/ausbildung/aequivalenzen/alte-diplome/
Gemäss §7 Abs. 4 der Ordnung für das Bachelorstudium «Sport, Bewegung und Gesundheit» vom 19.11.2018 besteht der Wahlbereich aus frei wählbaren Lehrveranstaltungen ausserhalb der Vertiefungsmodule. D.h. überzählige Lehrveranstaltungen / Kreditpunkte aus überfüllten Vertiefungsmodulen des Bachelorstudiums können nicht im Wahlbereich des Bachelorstudiums angerechnet werden. Diese und überzählige Kreditpunkte aus dem Wahlbereich können auf studentischen Wunsch (Gespräch zum Studienabschluss – Audit) als „Nicht verwendete Leistungen“ separat ausgewiesen werden. Bei Übertritt in das Masterstudium "Sport, Bewegung und Gesundheit" werden sie automatisch in den Wahlbereich des Masterstudiums übertragen.
Gemäss §25 der Studierendenordnung der Universität Basel können sich Studierende während des Studiums für höchstens zwei Semester beurlauben lassen. Während eines Urlaubsemesters ist der Erwerb von Kreditpunkten ausgeschlossen. Eine Beurlaubung über diese zwei Semester hinaus ist nur aus triftigen Gründen möglich. Die Beurlaubung ist mit der Rückmeldung zu beantragen.
Eine Beurlaubung im ersten Semester nach der Immatrikulation (Ersteinschreibung) an der Universität Basel sowie während der Erstellung der Bachelor- oder Masterarbeit ist nicht möglich.
Während Urlaubssemestern können Studierende grundsätzlich keine Dienstleistungen der Universität in Anspruch nehmen. Zuständig ist das Studiensekretariat der Uni Basel.
Die Informationen zu den Verpflegungsmöglichkeiten, den Schliessfächern und weiteres entnehmen Sie dem Infoblatt.
Alle immatrikulierten Studierenden und Doktorierenden an der Universität Basel sind automatisch und kostenlos gegen die wirtschaftlichen Folgen eines Unfalles mit bleibendem Schaden (Invalidität) versichert. Darüber hinaus verfügt die Uni Basel über keine vergünstigten Angebote für Versicherungen. Für eine Beratung steht den Studierenden die Sozialberatung der Student Services zur Verfügung. Detaillierte Informationen sind auf der Homepage der Uni Basel zu finden.
Weitere Versicherungen – insbesondere die Privathaftpflicht – sind grundsätzlich Angelegenheit der Studierenden.
DSBG-Hilfsassistierende sind – sofern sie für ihre Arbeit vom DSBG entlohnt werden - in der Betriebshaftpflichtversicherung der Uni Basel eingeschlossen. Darin sind Schäden versichert, die ein Vertreter des Kantons sowie der mit der Leitung der versicherten Behörden, Dienststellen und Betriebe (z.B. Uni) betrauten Personen sowie der Arbeitnehmer und übrigen Hilfspersonen des Versicherungsnehmers aus ihren beruflichen oder amtlichen Verrichtungen Dritten zufügen.
Im Bachelorstudium „Sport, Bewegung und Gesundheit“ müssen die Studierenden ab dem 3. Semester Vertiefungsmodule wählen. Die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen der Vertiefungsmodule erfolgt – zusätzlich zum Belegen in Services – über eine edoobox-Anmeldung vor Beginn der Belegfrist.
Der Ablauf ist auf der DSBG Homepage detailliert aufgeführt. Das DSBG stellt ausreichend Plätze zur Verfügung, damit alle Studierende die benötigen Kreditpunkte in der Regelstudienzeit erwerben können. In Einzelfällen kann nicht garantiert werden, dass die Studierenden alle Lehrveranstaltungen mit der obersten Priorität wählen können.
Im Studium "Sport, Bewegung und Gesundheit – Sportwissenschaft" ist die Kombination mit dem Zweitfach Wirtschaft auf Grund der Bestimmungen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (WWZ) nur im Bachelorstudium möglich. Nach dem Bachelorstudium stehen den Studierenden für das Weiterstudium im Master folgende Möglichkeiten offen:
a) Masterstudium "Sport, Bewegung und Gesundheit"
Für weitere Fragen zum Masterstudium am DSBG ist die Studienfachberatung des DSGB (studium-dsbg-at-unibas.ch) zuständig.
b) Masterstudium Wirtschaftswissenschaften
Studierende wechseln an das WWZ. Wer nach Abschluss des Bachelorstudiums Sportwissenschaft und Wirtschaftswissenschaften ein Masterstudium an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät anstrebt, muss die Zulassung im Rahmen des Rückmeldeverfahrens beantragen (Antrag auf Studiengangwechsel). Es sind die Zulassungsvoraussetzungen zu beachten, die in den jeweiligen Studienplänen festgehalten sind (siehe https://wwz.unibas.ch/de/studium/master).
Für weitere Fragen zum Masterstudium am WWZ ist die dortige Studienfachberatung (studiendekanat-wwz-at-unibas.ch) zuständig.
Ohne Bachelorabschluss im Umfang von 180 KP erfolgt grundsätzlich keine Zulassung zum Masterstudium „Sport, Bewegung und Gesundheit“ (siehe Ordnung für das Masterstudium Sport, Bewegung und Gesundheit: § 3). Die Voraussetzungen und das Verfahren für die Zulassung zum Masterstudium sind grundsätzlich in der Studierenden-Ordnung geregelt.
Philosophisch-Historische Fakultät
Bitte speziell beachten: Merkblätter Bachelorabschluss Sport mit Zweitfach Phil.-Hist. und Masterabschluss Sport mit Zweitfach Phil.-Hist.