DSBG-Mitarbeitende nach Gruppierungen

Die Angehörigen des DSBG (Mitarbeitende und Studierende) haben gemäss Universitätsstatut Anspruch auf angemessene Information und Mitbestimmung. Sie nehmen ihre Mitsprache in den Gruppierungen I bis V wahr und sind in verschiedenen Gremien vertreten. Die Zugehörig-
keit zu einer Gruppierung richtet sich bei den Mitarbeitenden gemäss Vorgaben der Universität Basel nach der jeweiligen Anstellung bzw. Personalkateogie. Die Gruppierung V umfasst alle Studierenden am DSBG.

Gruppierung I

Gruppierung II

Gruppierung III

Gruppierung IV

Gruppierung V

Die Gruppierung V umfasst alle DSBG-Studierenden im Bachelor- und Master-Studiengang respektive -studienfach. Die Studierenden werden durch die Fachschaft repräsentiert und vertreten.